Mir ist bekannt, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke des Zulassungsverfahrens mit den polizeilichen Informations-/Auskunftssystemen abgeglichen werden und die Polizei im Ergebnis der Überprüfung dem Veranstalter eine Empfehlung (Bedenken/Nicht-Bedenken) übermittelt. Diese Datenverarbeitungen erfolgen auf Grundlage der §§ 26, 40 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) sowie § 6 Abs. 1 Nr. 1a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen des Zulassungsverfahren, um über die Erteilung des Zutrittsrechts und dessen Umfang entscheiden und die Einhaltung der entsprechenden Beschränkungen kontrollieren zu können. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient somit der Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung. Die Daten werden, auch von der Polizei, zu keinem anderen Zweck verarbeitet.
Die von mir erhobenen Daten werden einen Monat nach dem Besuch in der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 4. Oktober 2024 gelöscht.
Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem. Art. 6 Abs. 1, lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und § 26 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) ein und erkläre mich ausdrücklich und ohne Vorbehalt mit der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizeibehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern einverstanden.